18. Runde
12.04.2025
Tiroler Fußballverband
1. Klasse West
KM
18. Runde
0:0
(0:0)
Spielbeginn:
00:00
Austragungsort:
Sportplatz Fennerareal
Zuschauer:
0
17
Spiele
gegeneinander
gegeneinander


10
Siege

4
Unentschieden

3
Niederlagen

75
Tore
gesamt
gesamt


4,41
Tore
pro Spiel
pro Spiel


9:1
Torreichstes
Spiel
Spiel

Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins
Spielinfo
Generali Union Innsbruck 1b - Sportverein Innsbruck 1b
Tiroler Fußballverband, 1. Klasse West, 18. Runde
Generali Union Innsbruck 1b


52
Tore gesamt


3,06
Tore /Spiel


58
Minuten je Tor

17
Anzahl Spiele gegeneinander


74
Durchschnittliche Zuschauer / Spiel

23
Tore gesamt


1,35
Tore /Spiel


132
Minuten je Tor

9:1
Höchster Sieg
2:0
2:2
Höchstes Unentschieden
2:2
2:0
Höchste Niederlage
9:1
Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Mittwoch, 25.09.2024 | 19:30 Uhr | 0:0 (0:0) |
strafverifiziert
|
strafverifiziert
|
Samstag, 30.03.2024 | 16:00 Uhr | 9:1 (3:1) | ||
Sonntag, 20.08.2023 | 14:00 Uhr | 1:2 (1:1) | ||
Samstag, 03.06.2023 | 18:00 Uhr | 2:0 (1:0) | ||
Samstag, 01.10.2022 | 14:00 Uhr | 4:1 (3:1) |














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Adresse & Anfahrt
Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße6020 Innsbruck
Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.