22. Runde
03.05.2020
Tiroler Fußballverband
HYPO TIROL Liga
KM
22. Runde
Abgesagt
Spielbeginn:
17:30
Austragungsort:
Sportplatz Fennerareal
Zuschauer:
0
4
Spiele
gegeneinander
gegeneinander


2
Siege

0
Unentschieden

2
Niederlagen

11
Tore
gesamt
gesamt


2,75
Tore
pro Spiel
pro Spiel


4:0
Torreichstes
Spiel
Spiel

Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins
Spielinfo
Union Innsbruck - FC Söll
Tiroler Fußballverband, HYPO TIROL Liga, 22. Runde
Union Innsbruck


5
Tore gesamt


1,25
Tore /Spiel


152
Minuten je Tor

4
Anzahl Spiele gegeneinander


215
Durchschnittliche Zuschauer / Spiel

6
Tore gesamt


1,50
Tore /Spiel


126
Minuten je Tor

3:0
Höchster Sieg
4:0
4:0
Höchste Niederlage
3:0
Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Freitag, 13.09.2019 | 19:45 Uhr | 1:0 (1:0) | ||
Samstag, 23.03.2019 | 16:00 Uhr | 2:1 (0:1) | ||
Freitag, 10.08.2018 | 19:45 Uhr | 4:0 (2:0) |
Adresse & Anfahrt
Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße6020 Innsbruck
Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.