22. Runde
03.05.2020
Tiroler Fußballverband HYPO TIROL Liga KM 22. Runde
Abgesagt
Spielbeginn: 17:30
Austragungsort: Sportplatz Fennerareal
Zuschauer: 0
4 Spiele
gegeneinander
2 Siege
0 Unentschieden
2 Niederlagen
11 Tore
gesamt
2,75 Tore
pro Spiel
4:0 Torreichstes
Spiel
Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins

Spielinfo

Union Innsbruck - FC Söll

Tiroler Fußballverband, HYPO TIROL Liga, 22. Runde

Union Innsbruck Union Innsbruck
FC Söll FC Söll
5 Tore gesamt
1,25 Tore /Spiel
152 Minuten je Tor
4 Anzahl Spiele gegeneinander
215 Durchschnittliche Zuschauer / Spiel
6 Tore gesamt
1,50 Tore /Spiel
126 Minuten je Tor
3:0
Höchster Sieg
4:0
4:0
Höchste Niederlage
3:0
Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Freitag, 13.09.2019 | 19:45 Uhr 1:0 (1:0)
Samstag, 23.03.2019 | 16:00 Uhr 2:1 (0:1)
Freitag, 10.08.2018 | 19:45 Uhr 4:0 (2:0)

Teams

die hier spielen

Adresse & Anfahrt

Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße
6020 Innsbruck

Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.