2. Runde
17.08.2008
Tiroler Fußballverband
U18 Gruppe 4
U18
2. Runde
8:2
(3:1)
Spielbeginn:
18:00
Austragungsort:
Sportplatz Fennerareal
Platztausch von:
Kunstrasen Reichenau
Zuschauer:
100
2
Spiele
gegeneinander
gegeneinander


2
Siege

0
Unentschieden

0
Niederlagen

17
Tore
gesamt
gesamt


8,50
Tore
pro Spiel
pro Spiel


8:2
Torreichstes
Spiel
Spiel

Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins
Spielinfo
SPG Innsbruck A - Völs
Tiroler Fußballverband, U18 Gruppe 4, 2. Runde
SPG Innsbruck A


15
Tore gesamt


7,50
Tore /Spiel


13
Minuten je Tor

2
Anzahl Spiele gegeneinander


77
Durchschnittliche Zuschauer / Spiel

2
Tore gesamt


1,00
Tore /Spiel


100
Minuten je Tor

Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Die Trainer im direkten Vergleich
SPG Innsbruck A


Schiedsrichter

Bernhard Hochenegger
Höchste Leistungsklasse: Hilfsschiedsrichter
366
Anzahl Spiele
seit 23.09.2007
seit 23.09.2007


0
Anzahl Spiele
aktuelle Saison
aktuelle Saison

Spiele mit Heimmannschaft
0

Spiele mit Gästen
0

Spiele in Liga gesamt
0
Spiele in Liga aktuelle Saison
0














Leaflet | © OpenStreetMap contributors
Adresse & Anfahrt
Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße6020 Innsbruck
Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.