2. Runde
17.08.2008
Tiroler Fußballverband U18 Gruppe 4 U18 2. Runde
8:2 (3:1)
Spielbeginn: 18:00
Austragungsort: Sportplatz Fennerareal
Platztausch von: Kunstrasen Reichenau
Zuschauer: 100
2 Spiele
gegeneinander
2 Siege
0 Unentschieden
0 Niederlagen
17 Tore
gesamt
8,50 Tore
pro Spiel
8:2 Torreichstes
Spiel
Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins

Spielinfo

SPG Innsbruck A - Völs

Tiroler Fußballverband, U18 Gruppe 4, 2. Runde

SPG Innsbruck A SPG Innsbruck A
Völs Völs
15 Tore gesamt
7,50 Tore /Spiel
13 Minuten je Tor
2 Anzahl Spiele gegeneinander
77 Durchschnittliche Zuschauer / Spiel
2 Tore gesamt
1,00 Tore /Spiel
100 Minuten je Tor
0:7
Höchster Sieg
 
 
 
 
Höchste Niederlage
0:7
Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Die Trainer im direkten Vergleich
SPG Innsbruck A SPG Innsbruck A
Völs Völs
0 Anzahl Spiele gegeneinander
0 Durchschnittliche Zuschauer / Spiel
Schiedsrichter
Bernhard Hochenegger
Bernhard Hochenegger Höchste Leistungsklasse: Hilfsschiedsrichter
366 Anzahl Spiele
seit 23.09.2007
0 Anzahl Spiele
aktuelle Saison
Spiele mit Heimmannschaft 0
Spiele mit Gästen 0
Spiele in Liga gesamt 0
Spiele in Liga aktuelle Saison 0

Teams

die hier spielen
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Adresse & Anfahrt

Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße
6020 Innsbruck

Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.