8. Runde
04.06.2016
Tiroler Fußballverband
U13 Bezirk Ibk. West A
U13
8. Runde
4:1
(2:0)
Spielbeginn:
10:30
Austragungsort:
Sportplatz Fennerareal
Zuschauer:
30
7
Spiele
gegeneinander
gegeneinander


5
Siege

0
Unentschieden

2
Niederlagen

39
Tore
gesamt
gesamt


5,57
Tore
pro Spiel
pro Spiel


8:1
Torreichstes
Spiel
Spiel

Alle Statistiken aus der Sicht des Heimvereins
Spielinfo
Union Innsbruck - Aldrans
Tiroler Fußballverband, U13 Bezirk Ibk. West A, 8. Runde
Union Innsbruck


27
Tore gesamt


3,86
Tore /Spiel


18
Minuten je Tor

7
Anzahl Spiele gegeneinander


37
Durchschnittliche Zuschauer / Spiel

12
Tore gesamt


1,71
Tore /Spiel


41
Minuten je Tor

8:1
Höchster Sieg
4:1
4:1
Höchste Niederlage
8:1
Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Samstag, 16.04.2016 | 12:45 Uhr | 3:6 (2:3) | ||
Sonntag, 10.01.2016 | 09:34 Uhr | 2:1 (0:0) |
Die Trainer im direkten Vergleich
Union Innsbruck



2
Anzahl Spiele gegeneinander


50
Durchschnittliche Zuschauer / Spiel

Schiedsrichter

Ivan Horvat
Höchste Leistungsklasse: 17. Leistungsstufe
39
Anzahl Spiele
seit 09.05.2014
seit 09.05.2014


0
Anzahl Spiele
aktuelle Saison
aktuelle Saison

Spiele mit Heimmannschaft
0

Spiele mit Gästen
0

Spiele in Liga gesamt
0
Spiele in Liga aktuelle Saison
0
Assistent 1

ass
Assistent 2

ass
4. Offizieller

ass














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Adresse & Anfahrt
Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße6020 Innsbruck
Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.