9. Runde
31.10.2015
Tiroler Fußballverband U09 Gruppe 6 U09 9. Runde
Abgeschlossen
Spielbeginn: 10:00
Austragungsort: Sportplatz Fennerareal
Zuschauer: 35

Spielinfo

Union Innsbruck - SPG Stubaital

Tiroler Fußballverband, U09 Gruppe 6, 9. Runde

Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Samstag, 11.01.2014 | 13:04 Uhr 1:2 (0:0)
Dienstag, 28.05.2013 | 17:00 Uhr Abgeschlossen
Sonntag, 23.09.2012 | 12:30 Uhr Abgeschlossen
Freitag, 20.05.2011 | 17:30 Uhr 17:1 (8:1)
Freitag, 01.10.2010 | 16:00 Uhr 5:7 (1:5)
Die Trainer im direkten Vergleich
Union Innsbruck Union Innsbruck
SPG Stubaital SPG Stubaital
0 Anzahl Spiele gegeneinander
0 Durchschnittliche Zuschauer / Spiel
Schiedsrichter
Wolfgang Weiler
Wolfgang Weiler Höchste Leistungsklasse: Hilfsschiedsrichter
64 Anzahl Spiele
seit 14.08.2007
0 Anzahl Spiele
aktuelle Saison
Spiele mit Heimmannschaft 12
Spiele mit Gästen 0
Spiele in Liga gesamt 1
Spiele in Liga aktuelle Saison 0

Teams

die hier spielen
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Adresse & Anfahrt

Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße
6020 Innsbruck

Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.