12. Runde
03.05.2015
Tiroler Fußballverband U10 Gruppe 6 U10 12. Runde
Abgeschlossen
Spielbeginn: 15:30
Austragungsort: Sportplatz Fennerareal
Zuschauer: 50

Spielinfo

Union Innsbruck - Oberhofen

Tiroler Fußballverband, U10 Gruppe 6, 12. Runde

Letzte DuelleDie letzten Spiele gegeneinander
Sonntag, 14.09.2014 | 13:30 Uhr Abgeschlossen
Die Trainer im direkten Vergleich
Union Innsbruck Union Innsbruck
Oberhofen Oberhofen
Armin Winterle
Armin Winterle Höchste Leistungsgruppe: 1. Klassen
0 Anzahl Spiele gegeneinander
0 Durchschnittliche Zuschauer / Spiel
Schiedsrichter
Christoph Aegerter , MA
Christoph Aegerter , MA Höchste Leistungsklasse: Hilfsschiedsrichter
93 Anzahl Spiele
seit 27.09.2009
0 Anzahl Spiele
aktuelle Saison
Spiele mit Heimmannschaft 2
Spiele mit Gästen 0
Spiele in Liga gesamt 4
Spiele in Liga aktuelle Saison 0
Assistent 1
VL
VL
Assistent 2
VL
VL

Teams

die hier spielen
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Adresse & Anfahrt

Sportplatz Fennerareal
Kaiserjägerstraße
6020 Innsbruck

Kaiserjägerstraße gegenüber der Bundespolizeidirektion, neben der Sowi - Fakultät. ACHTUNG!! Am Sportplatz stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Universitätsstraße, Kochstraße oder Karl Kapferer Straße - 5 Gehminuten zum Sportplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der SOWI und Kapuziner Tiefgarage zur Verfügung. Verortnung der Stadtgemeinde bezüglich Soundanlagen in den Gardaroben! Bitte um Beachtung! Die Unart, private (mit akku- bzw. powerbankbetriebene) Lautsprecheranlagen in extremer Lautstärke im Bereich der Garderoben etc. zu verwenden, wird hiermit verboten. Es geht um den Sport, es geht um das Fußballspielen, und nicht um musikalische Darbietungen bzw. Belästigungen! So dürfen wir die Anweisung hiermit aussprechen, all eure Trainer und Spieler im Rahmen von Besprechungen darüber zu informieren. Ich ersuche daher ausdrücklich um entsprechende Einhaltung der Sportplatzordnung - Pkt. 7.4. Lärmvermeidung: Mit Rücksicht auf die AnrainerInnen ist jede übergebührliche Lärmentwicklung hintanzuhalten. Die Benützung der Lautsprecheranlagen (für Durchsagen und Abspielen von Musik) darf nur während der Wettkämpfe und Vorführungen und in angemessener Lautstärke erfolgen. Über die Angemessenheit , die Ortsüblichkeit und die weitere Verwendung der von der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten Lautsprecheranlage entscheidet der diensthabende Platzwart / die diensthabende Platzwartin.