Steirischer Fußballverband | 2017/18
Relegation 2017/18
22/22 gespielte Spiele
105 Tore
gesamt
4,77 Tore
pro Spiel
74 Gelbe Karten Gelbe Karten
3 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

27) Auf- und Abstiegsbestimmungen

a) Aufgrund des Vorstandsbeschlusses im Rahmen der Jahreshauptversammlung 1992 wurde die Steiermark für den Meisterschaftsbetrieb der Erwachsenenbewerbe ab 1993/94 in drei Regionen eingeteilt. Die Region "Mitte West" mit 117, die Region "Nord" mit 114 und die Region "Süd Ost" mit 129 Erste- und Zweite-Mannschaften. Der Auf- und Abstieg erfolgt bis zu den Oberligen nur innerhalb der jeweiligen Region. Die Landesliga spielt die Meisterschaft überregional, d. h. steiermarkweit.


Achtung:

Bei einer Änderung in der Struktur der Bundesliga und/oder der Regionalliga Mitte und/oder der Anzahl der Ersten- oder Zweiten-Mannschaften wird festgestellt, dass, wenn notwendig, der Vorstand des Steirischen Fußballverbandes den Auf- und Abstiegsmodus für alle betroffenen Ligen und Klassen durch Beschluss den neuen Gegebenheiten anpassen kann. Grundsätzlich wird bei diesem Beschluss berücksichtigt werden, dass der erstplatzierte Verein aufsteigt und der letztplatzierte Verein auf jeden Fall absteigt.


b) Klasseneinteilung – Zuordnung:

Die Ersten-Mannschaften der StFV-Vereine werden nach rein geografischen Gesichtspunkten in den 1. Klassen eingeteilt, wodurch es zu Verschiebungen zwischen den Regionen Mitte, West, Süd, Ost, Mur, Mürz und Enns kommen kann. Die Ligazuteilung der Zweiten-Mannschaften erfolgt nach Möglichkeit in der zuständigen Region, allerdings haben diese kein Anrecht auf die Zuteilung in eine gewisse Klasse/Liga bzw. werden diese bei Bedarf vor einer Ersten-Mannschaft in eine andere Klasse/Liga transferiert. Wenn eine Mannschaft, die dadurch die Region gewechselt hat, in dieser 1. Klasse Meister und Aufsteiger wird, steigt diese Mannschaft in jene Gebietsliga auf, welche dieser 1. Klasse übergeordnet ist. Der Vorstand des StFV behält sich das Recht vor, jährlich eine Anpassung vorzunehmen. Zwischen allen 1. Klassen kann für die neue Meisterschaft eine neue regionale Zuteilung von Mannschaften erfolgen, damit in allen 1. Klassen annähernd die gleiche Mannschaftsanzahl gegeben ist.

 

c) Bundesliga:

Absteiger der "Sky GO" Ersten Liga aus Oberösterreich, Steiermark oder Kärnten steigen in die Regionalliga Mitte ab. Wird einem Verein der Bundesliga aus Oberösterreich, Steiermark oder Kärnten vor Beginn der Meisterschaft die Lizenz nicht erteilt, wird dieser Verein in die Regionalliga Mitte eingeteilt.

Wird dem Meister der Regionalliga Mitte vor Beginn der Meisterschaft die Bundesliga-Lizenz nicht erteilt, verbleibt dieser Verein in der Regionalliga Mitte.

Sollte ein steirischer Bundesligaverein aus sportlichen Gründen oder aufgrund der Nichterteilung der Lizenz zur Teilnahme am Bundesligabewerb in die Regionalliga Mitte absteigen und der betreffende Verein mit einer Amateurmannschaft am Bewerb des StFV in der abgelaufenen Saison teilgenommen haben, verbleibt diese Amateurmannschaft in jener Liga/Klasse, in welche diese Amateurmannschaft teilgenommen hat, unter den Bestimmungen zur Führung von Zweiten-Mannschaften. Ausgenommen, wenn die Amateurmannschaft in der Regionalliga gespielt hat. In diesem Fall steigt diese Amateurmannschaft als Zweite-Mannschaft in die Landesliga ab.


d) Regionalliga (beschlossen durch die Paritätische Kommission der Regionalliga Mitte):

Die Regionalliga Mitte besteht aus 16 Mannschaften der Landesverbände Kärnten, Oberösterreich und Steiermark, wobei die Meisterschaft in Hin- und Rückrunde gespielt wird.

Die Landesligameister aus Kärnten, Oberösterreich und Steiermark steigen in die Regionalliga Mitte auf.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften ergibt sich, wenn nach Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren bzw. oberen Leistungsstufe die festgesetzte Mannschaftszahl von 16 erreicht wird.

Mannschaften, die durch Fusion oder anderen Gründen aus der Regionalliga Mitte ausscheiden, sind am Ende der Meisterschaft in der Tabelle an letzte Stelle zu setzen und wird in seinem zuständigen Landesverband gemäß dessen Bestimmungen eingeteilt.

Bei Verzicht eines Landesmeisters auf den Aufstieg in die Regionalliga Mitte entscheidet der Vorstand des jeweiligen Landesverbandes über die Nominierung eines anderen Vereines der Landesliga.

Mannschaften, die freiwillig aus der Regionalliga ausscheiden, werden am Ende der Meisterschaft in der Tabelle an die letzte Stelle gesetzt und steigen in die darunterliegende Klasse ab. Für steirische Mannschaften ist dies die Sparkassen Landesliga. In der neuen Spielklasse darf diese Mannschaft im ersten Spieljahr nicht aufsteigen und erhält zusätzlich im ersten Spieljahr nach freiwilligem Abstieg 10 Minuspunkte.

 

e) Landesliga:

Der Meister der Landesliga steigt in die Regionalliga Mitte auf. Nach Ende der Meisterschaftssaison 2017/2018 steigen aus der Landesliga unter Berücksichtigung der steirischen Absteiger aus der Regionalliga Mitte und der Aufsteiger aus den Oberligen so viele Mannschaften in ihre zuständige Oberliga ab, dass die Mannschaftszahl 16 erreicht wird. Die Landesliga spielt die Meisterschaft 2018/2019 mit 16 Mannschaften.

Die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft, die im besten Fall Platz 13 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht hat, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen den bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der Oberliga seiner Region. 

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Landesliga zumindest Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Landesliga/Oberliga für dieses Jahr ausgesetzt.


f) Oberligen:

Die Meister der Oberligen steigen in die Landesliga auf. Der jeweilige Tabellenletzte steigt in seine Region ab. Damit die drei Oberligen in der neuen Meisterschaft wieder mit 14 Mannschaften je Region spielen können, müssen unter Berücksichtigung der Absteiger aus der Landesliga und der Aufsteiger aus den zuständigen Unterligen so viele Mannschaften absteigen, damit die Vereinszahl 14 erreicht wird.

Der nicht direktaufsteigende Zweite jener Oberliga, welcher die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Landesliga regional zuzuordnen ist, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Landesliga.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Landesliga zumindest Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Landesliga/Oberliga für dieses Jahr ausgesetzt.

Die drei verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften der drei Oberligen, die im besten Fall Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen jeweils einen der bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der jeweils regional zugehörigen Unterliga.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Oberliga zumindest Platz 11 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Oberliga/Unterliga für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.

Sonderregelung Oberliga Nord – Unterligen Nord A + B:

Die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Oberliga Nord, die im besten Fall Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht hat, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen den bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der beiden Unterligen Nord A – Nord B. Der bestplatzierte nicht direktaufsteigende Zweite der beiden Unterligen Nord A – Nord B wird gemäß § 9 der ÖFB-Meisterschaftsregeln ermittelt.


g) Unterligen:

Die Meister der Unterligen steigen in die zuständige Oberliga auf. Die letztplatzierte Mannschaft steigt ab. Es steigen unter Berücksichtigung der Absteiger aus den Oberligen und der Aufsteiger aus den Gebietsligen so viele Mannschaften in ihre zuständige Gebietsliga ab, damit die Vereinszahl 14 in den Unterligen erreicht wird.

Die drei bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten jener Unterligen, welchen die verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften der drei Oberligen regional zuzuordnen sind, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen die drei verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften der drei Oberligen.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Oberliga zumindest Platz 11 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Oberliga/Unterliga für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.

Die sechs verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften aller Unterligen, die im besten Fall Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen jeweils einen der sechs bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der jeweils zugehörigen Gebietsligen.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Unterliga zumindest Platz 11 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Unterliga/Gebietsliga für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.

Sonderregelung Region Nord:

Die gemäß Punktequotient (PQ) bessere Relegationsmannschaft der Unterligen Nord A/B spielt gegen die gemäß PQ schlechtere Relegationsmannschaft der Gebietsligen Enns/Mur/Mürz, sowie die gemäß PQ schlechtere Relegationsmannschaft der Unterligen Nord A/B gegen die gemäß PQ bessere Relegationsmannschaft der Gebietsliga Enns/Mur/Mürz um den Verbleib bzw. Aufstieg in der/die Unterliga Nord.

Die 28 Teams der zwei Unterligen Nord A und B werden ihrer jeweils zuständigen Gebietsliga für die Relegation bzw. für den Fall eines Abstiegs zugeordnet.


h) Gebietsligen:

Die Meister der Gebietsligen steigen in die zuständige Unterliga auf. Die letztplatzierte Mannschaft steigt ab. Es steigen unter Berücksichtigung der Absteiger aus den Unterligen und der Aufsteiger aus den 1. Klassen so viele Mannschaften in ihre zuständige 1. Klasse ab, damit die Mannschaftszahl der Saison 2017/2018 für die Saison 2018/2019 erreicht wird.

Sonderregelungen Region Nord:

Die zwei besten relegationsberechtigten Vereine der drei Gebietsligen Mur/Mürz/Enns spielen gegen die zwei Relegationsverein der beiden Unterligen Nord A und B.

Sollte sich in den 1. Klassen Enns, Mur/Mürz A bzw. Mur/Mürz B aufgrund der Mannschaftsmeldungen für die Saison 2018/2019 eine Vereinszahl von unter 11 in einer Klasse ergeben, wird die darüber liegende Gebietsliga von 14 auf 12 Vereine reduziert. Sollte sich in einer 1. Klasse eine höhere Vereinszahl ergeben, als in der darüber liegenden Gebietsliga und diese nur 12 Mannschaften umfassen, wird nach Möglichkeit die darüber liegende Gebietsliga auf 14 Mannschaften aufgestockt.

Die Gebietsligen Nord werden nach den Relegationsspielen nicht aufgestockt, sondern bleiben allenfalls bei 11, 12 oder 13 Teams, ausgenommen in der zugehörigen 1. Klassen wären mehr Mannschaften als in der entsprechenden Gebietsliga.

Wenn in der Region Nord in den drei 1. Klassen die Gesamtzahl unter 24 sinkt, erfolgt eine Neueinteilung zwischen den Gebietsligen und 1. Klassen Nord unter der Berücksichtigung, dass der Tabellenerste aufsteigt und der Tabellenletzte absteigt. 

In diesem Fall würde die Relegation um den Aufstieg bzw. gegen den Abstieg zwischen Gebietsligen und 1. Klassen ausgesetzt werden.

 

Sonderregelung Regionen Mitte/West und Süd/Ost:

Die Gebietsligen Mitte, West, Süd bzw. Ost werden am Ende des Meisterschaftsjahres 2017/2018 für die Saison 2018/2019 auf 12 Vereine reduziert, wenn in den darunterliegenden 1. Klassen eine Meisterschaft mit 22 Mannschaften nicht gewährleistet ist. Die sechs bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten jener Gebietsligen, welchen die verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften der sechs Unterligen regional zuzuordnen sind, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen die sechs verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften aller Unterligen.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Unterliga zumindest Platz 11 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Unterliga/Gebietsliga für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.

Die sieben verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften aller Gebietsligen, die im besten Fall Platz 12 in einer 14er-Liga bzw. Platz 10 in einer 12er-Liga in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen jeweils einen der sieben nicht direktaufsteigenden bestplatzierten Zweiten der 1. Klassen.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Gebietsliga zumindest Platz 11 in einer 14er-Liga bzw. Platz 9 in einer 12er-Liga in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Gebietsliga/1. Klasse für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.


i) 1. Klasse:

Alle Meister der 1. Klasse steigen in die zuständige Gebietsliga auf. Zwischen allen 1. Klassen kann für die neue Meisterschaft eine neue regionale Zuteilung von Vereinen erfolgen, damit in allen 1. Klassen annähernd die gleiche Vereinszahl gegeben ist.

Sonderregelung Regionen Mitte/West und Süd/Ost:

Sollte die Gesamtzahl an Mannschaften in den 1. Klassen auf 42 oder weniger sinken, so ist eine Neueinteilung in Form von drei 1. Klassen möglich.

Die sieben bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der elf 1. Klassen, welchen die verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften der sieben Gebietsligen regional zuzuordnen sind, spielen unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen die sieben verbleibenden schlechtestplatzierten Mannschaften aller Gebietsligen. In den Regionen Mitte/West und Süd/Ost ist dies der punktemäßig bessere Zweitplatzierte der jeweils zwei regional zugehörigen 1. Klassen einer Gebietsliga.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Gebietsliga zumindest Platz 11 in einer 14er-Liga bzw. Platz 9 in einer 12er-Liga in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation Gebietsliga/1. Klasse für dieses Jahr in der betreffenden Region ausgesetzt.


Sonderregelung Region Nord:

Die 1. Klassen Nord werden ab 10 Teams mit Hin- und Rückrunde ausgetragen, mit 9 Teams mit Hin- und Rückrunde, wobei über Klassenbeschluss auch drei Durchgänge möglich werden, unter 9 Teams werden in den 1. Klassen Nord drei Durchgänge gespielt.

Wenn in der Region Nord in den drei 1. Klassen die Gesamtzahl unter 24 sinkt, erfolgt eine Neueinteilung zwischen den Gebietsligen und 1. Klassen Nord unter der Berücksichtigung, dass der Tabellenerste aufsteigt und der Tabellenletzte absteigt. 


j) BESONDERE VORGANGSWEISE

Allgemein:

Eine Verringerung oder Vermehrung der Mannschaftsanzahlen ergibt sich durch den Aufstieg oder Abstieg in der Bundesliga oder der Regionalliga Mitte, sowie durch einen eventuellen Entzug oder die Nichterteilung der Lizenz an einen steirischen Verein der Bundesliga. Auch kann die Neueinteilung oder Herausnahme einer Amateurmannschaft eines Vereines der Bundesliga oder einer Zweiten-Mannschaft erforderlich werden. Ebenfalls können sich unvorhersehbare Fälle, wie etwa die Auflösung oder Fusion von Vereinen oder die Bildung einer Spielgemeinschaft auf die Auf-und Abstiegsbestimmungen auswirken.

 

Kommt dem Steirischen Fußballverband seitens der Regionalliga Mitte ein weiteres Nominierungsrecht für den Aufstieg einer weiteren Mannschaft der Landesliga in die Regionalliga Mitte zu, ist der Vorstand berechtigt, einen weiteren Aufsteiger zu nominieren, wobei nach der Platzierung der abgelaufenen Meisterschaft vorzugehen ist.

Sollte aus zwei oder mehreren Ligen/Klassen einer Region eine ungerade Anzahl von Vereinen ab- oder aufsteigen oder einen Relegationsplatz erhalten, richtet sich die Reihung der Vereine nach §9 der ÖFB-Meisterschaftsregeln. Sollte eine unterschiedliche Anzahl an Spielen absolviert worden sein, entscheidet der Punktequotient (Punkte durch die Anzahl der Spiele) über den Auf- oder Abstieg bzw. über die Teilnahme an der Relegation.

Ausscheiden einer Mannschaft aus einer Klasse oder Nichtaufstieg (siehe auch Punkt 19):

Über die Ligen- und Klasseneinteilung entscheidet der Vorstand endgültig. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig.


k) RELEGATION:

Die Relegation wird als eigener Bewerb geführt. Die Teilnahme daran ist Pflicht.

Zuständigkeit:

Die Relegationsspiele werden am Sonntag nach dem letzten Spiel der vorangegangenen Meisterschaft von der Kommission für Bewerbe und Termine nach regionalen Gesichtspunkten unanfechtbar eingeteilt.

Zuständig für die Abwicklung der Relegationsspiele ist der Klassenreferent des jeweils veranstaltenden Vereins.

 

Durchführung und Spielmodus:

Die Relegation wird nach den Cupregeln des ÖFB gespielt.

Die Relegation wird mit Hin-u. Rückspiel ausgetragen. Der klassenniedrigere Verein hat beim ersten Spiel Heimrecht.

Der Sieger wird nach §§ 8 und 9 der Cupregeln des ÖFB ermittelt, wobei bei gleicher Anzahl der Tore die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt werden. Ergibt auch diese Wertung keinen Sieger, ist im Rückspiel nach ergebnisloser Verlängerung der Sieger durch Schüsse von der Strafstoßmarke zu ermitteln.

Folgende Anzahl an Mannschaften je Leistungsebene – wobei es immer die schlechtestplatzierten nicht direkt absteigenden Mannschaften betrifft – müssen maximal Relegation gegen den Abstieg spielen:

Landesliga:    1 Mannschaft

Oberligen:     3 Mannschaften

Unterligen:   6 Mannschaften

Gebietsligen: 7 Mannschaften

 

Relegationspaarungen:

Landesliga – Oberliga Mitte/West oder Süd/Ost oder Nord

Oberliga Mitte/West – Unterliga Mitte oder West

Oberliga Süd/Ost – Unterliga Süd oder Ost

Oberliga Nord – Unterliga Nord A oder Nord B

Unterliga Mitte – Gebietsliga Mitte

Unterliga West – Gebietsliga West

Unterliga Süd – Gebietsliga Süd

Unterliga Ost – Gebietsliga Ost

Unterliga Nord A – Gebietsliga Enns oder Mur oder Mürz

Unterliga Nord B – Gebietsliga Enns oder Mur oder Mürz

Gebietsliga Mitte – 1. Klasse Mitte A oder B

Gebietsliga West – 1. Klasse West

Gebietsliga Süd – 1. Klasse Süd A oder B

Gebietsliga Ost – 1. Klasse Ost A oder B

Gebietsliga Enns – 1. Klasse Enns

Gebietsliga Mur – 1. Klasse Mur/Mürz A

Gebietsliga Mürz – 1. Klasse Mur/Mürz B


Die Relegation um den Abstieg wird mit Ausnahme der Landesliga maximal bis zur drittletzten Mannschaft einer Liga oder Klasse in der Endtabelle gespielt. Sollte es durch vermehrten Abstieg oder durch sonstige Umstände dazu kommen, dass eigentlich ein Viertletzter von der Abstiegs-Relegation betroffen wäre, so wird in dieser Liga oder Klasse die Relegation ausgesetzt. Können sämtliche Zweitplatzierte einer Leistungsebene direkt aufsteigen, so wird in dieser die Relegation ebenfalls ausgesetzt.

Die Relegation gegen den Abstieg wird in der Landesliga bis zur viertletzten Mannschaft (13. Platz in der Endtabelle) gespielt.

Für die Festlegung der Relegationsspiele gelten die Tabellenstände nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft unter Einbeziehung möglicher Ereignisse entsprechend der allgemeinen „Besonderen Vorgangsweise“. Sollte es nach diesem Termin zwingend erforderlich werden, einen Verein aus oder in eine/r Liga oder Klasse zu bringen, erfolgt keine Umgruppierung mehr, sondern wird die Klassenstärke dieser Liga oder Klasse vorübergehend verringert oder vermehrt.


Spielberechtigung

Zur Teilnahme an der Relegation ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für diese Mannschaft spielberechtigt ist.

Für die Spielberechtigung in Zweiten-Mannschaften werden das letzte bzw. das vorletzte Meisterschaftsspiel der Ersten-Mannschaft in der abgelaufenen Saison herangezogen.


Termine und Beginnzeiten:

Der Pflichttermin für das Relegations-Hinspiel ist Mittwoch und für das Relegations-Rückspiel Samstag nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft.

Im beiderseitigen Einvernehmen dürfen die Relegationsspiele auch vorverlegt werden.


Finanzielles:

Bei den Relegationsspielen dürfen die Eintrittspreise des höherklassigeren Vereins verlangt werden.

 

Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme:

Die Bestimmungen über das Nichtantreten richten sich nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung.

Die Verweigerung der Teilnahme am Relegationsbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen.

 

Verwarnungen und Ausschlüsse:

Gelbe Karten oder Gelb/Rote Karten (Ampelkarten) oder Sperren nach mehreren Gelben Karten aus der vorangegangenen Meisterschaft haben gemäß § 20 Abs. 1 der ÖFB-Rechtspflegeordnung keine Bedeutung. In Relegationsspielen ausgesprochene Verwarnungen haben keine Folgewirkung.

Im Falle eines Ausschlusses mittels Gelb/Roter Karte im Hinspiel ist der Spielerpass des betreffenden Spielers vom Schiedsrichter nicht einzubehalten. Der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Der betroffene Spieler ist automatisch für das Rückspiel gesperrt. Nach Ende der Relegation haben Gelb/Rote Karten keine Folgewirkung über das betreffende Spiel hinaus.

Im Falle von Ausschlüssen oder Anzeigen des Schiedsrichters sind die Strafinstanzen des Steirischen Fußballverbandes zuständig.


Beglaubigungen:

Das Relegationsspiel gilt als automatisch beglaubigt, sofern nicht spätestens am Tag nach dem Spiel, auch wenn dies kein Werktag ist, ein schriftlicher Antrag mit Begründung von einem der teilnehmenden Klubs auf Entscheidung über die Beglaubigung beim StFV einlangt. Ein Protest gegen die automatische resultatsgemäße Beglaubigung ist nicht möglich.

 

Schiedsrichter:

Bei den Relegationsspielen wird eine Schiedsrichterbesetzung mit Assistenten (3er Besetzung) angestrebt. Es kommen die Schiedsrichteraufwandsentschädigungen des jeweils veranstaltenden Vereines in der abgelaufenen Meisterschaft zur Anwendung.

 

Zweite-Mannschaften:

Wird eine Zweite-Mannschaft eines Regionalligavereines Meister der Landesliga, so kann diese Zweite-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt die bestplatzierte Mannschaft der Landesliga, die ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Regionalliga Mitte auf.

Wird eine Zweite-Mannschaft eines Landesligavereins Meister der Oberliga, so kann diese Zweite-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt die bestplatzierte Mannschaft dieser Oberliga, die ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Landesliga auf.

Wird eine Zweite-Mannschaft eines Oberligavereins Meister der Unterliga, so kann diese Zweite-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt die bestplatzierte Mannschaft dieser Unterliga, die ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Oberliga auf.

Wird eine Zweite-Mannschaft eines Unterligavereins Meister der Gebietsliga, so kann diese Zweite-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt die bestplatzierte Mannschaft dieser Gebietsliga, die ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Unterliga auf.

Wird eine Zweite-Mannschaft eines Gebietsligavereins Meister der 1. Klasse, so kann diese Zweite-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt die bestplatzierte Mannschaft dieser 1. Klasse, die ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Gebietsliga auf.

Erreicht eine Zweite-Mannschaft in ihrer Liga/Klasse einen Relegationsplatz und würde diese bei einem Aufstieg in die gleiche Leistungsstufe wie Erste-Mannschaft des Vereins aufsteigen, geht das Relegationsrecht auf die nächste Mannschaft der betreffenden Liga/Klasse, die ein Aufstiegsrecht besitzt, über.

Wird in einer Liga oder Klasse sowohl der 1. Platz als auch der 2. Platz von einer Zweiten-Mannschaft belegt, dann verliert die zweitplatzierte Zweite-Mannschaft das Aufstiegs- und Relegationsrecht. Dieses Aufstiegs-oder Relegationsrecht geht in so einem Fall automatisch an die nächste Erste-Mannschaft der betreffenden Liga oder Klasse, ohne Beachtung des Punktestandes, über, die allerdings zumindest den vierten Platz in der Endtabelle erreichen muss, um an der Relegation teilnehmen zu können. Liegt die nächste Erste-Mannschaft auf dem fünften Platz in der Tabelle oder schlechter, wird die Relegation ausgesetzt.

Sollte eine Erste-Mannschaft an einer Relegation gegen den Abstieg teilnehmen und im Falle eines Abstiegs in die gleiche Liga/Klasse wie die Zweite-Mannschaft des gleichen Vereins kommen, ist die Zweite-Mannschaft unabhängig von ihrem Tabellenplatz in der abgelaufenen Meisterschaft verpflichtet an der Relegation gegen den Abstieg zu Gunsten der bisher für die Relegation verpflichteten Mannschaft teilzunehmen. Wenn in weiterer Folge die Erste-Mannschaft in der Relegation unterliegt, muss die Zweite-Mannschaft, unabhängig vom Ergebnis ihrer eigenen Relegation, in die Liga/Klasse darunter absteigen.

Sollte es in der Liga der Zweiten-Mannschaft keine Relegation geben, wird die Zweite-Mannschaft im Falle des Unterliegens der Ersten-Mannschaft in der Relegation zu Gunsten des bestplatzierten Absteigers in die Liga/Klasse darunter relegiert.

Sollte eine Erste-Mannschaft in die letzte Leistungsstufe, aus welchem Grund auch immer, absteigen und führt der Verein in der letzten Leistungsstufe eine Zweite-Mannschaft darf die Zweite-Mannschaft in der folgenden Meisterschaft nicht am Bewerb des StFV teilnehmen.

Grundsätzlich gehen alle Rechte, aber auch Pflichten einer Mannschaft, welche mit einem Aufstiegs- oder Relegationsverbot behaftet ist, im Anlassfall automatisch an die nächstplatzierte Mannschaft derselben Liga oder Klasse über.


UNVORHERSEHBARE FÄLLE:

In allen nicht vorhersehbaren Fällen entscheidet unanfechtbar die Kommission für Bewerbe und Termine endgültig.

 

LETZTE FRÜHJAHRSRUNDE:

Die letzte Runde der Frühjahrsmeisterschaft innerhalb jeder Leistungsstufe (Liga/Klasse) muss am selben Tag zur selben Uhrzeit durchgeführt werden.

Bei nicht meisterschaftsentscheidenden Begegnungen kann der jeweils zuständige Klassenreferent eine Ausnahme bewilligen. Ein diesbezügliches Ansuchen haben die Vereine zeitgerecht ausschließlich direkt an den zuständigen Klassenreferenten zu richten.


TERMINE SAISON 2017/2018:

letzte Meisterschaftsrunden:

Landesliga und Oberligen:                            Freitag, 08. Juni 2018, 18.30 Uhr

Unterligen, Gebietsligen, 1. Klassen:            Samstag, 09. Juni 2018, 17.00 Uhr bzw.

                                                                      Sonntag, 10. Juni 2018, 16.00 Uhr

Relegation:    Spieltermin:                                      

Hinspiel:         Mittwoch, 13. Juni 2018, 18.00 Uhr ohne genehmigte Flutlichtanlage

Mittwoch, 13. Juni 2018, 18.00 Uhr bis spätestens 19.30 Uhr mit

                                                          genehmigter Flutlichtanlage

Ersatztermin: Donnerstag, 14. Juni 2018, 18.00 Uhr ohne genehmigte Flutlichtanlage

Donnerstag, 14. Juni 2018, 18.00 Uhr bis spätestens 19.30 Uhr mit

                                                          genehmigter Flutlichtanlage

Rückspiel:      Samstag, 16. Juni 2018, 17.00 Uhr   

Ersatztermin: Sonntag, 17. Juni 2018, 17.00 Uhr

Eine Vorverlegung des Rückspieles auf Freitag, 15. Juni 2018 ist nur im Einvernehmen zwischen den zwei Vereinen unter der Voraussetzung, dass der Veranstalter über eine genehmigte Flutlichtanlage verfügt, mit Spielbeginn um 18.30 Uhr möglich.

Sollte das Hinspiel am Ersatztermin Donnerstag, 14. Juni 2018 ausgetragen werden, findet das Rückspiel am Samstag, 16. Juni 2018 mit Spielbeginn um 17.00 Uhr statt.