Steirischer Fußballverband | 2022/23
Landesliga 2022/23 Landesliga
240/240 gespielte Spiele
827 Tore
gesamt
3,45 Tore
pro Spiel
902 Gelbe Karten Gelbe Karten
19 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
22 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen der Steirischen Sparkassen Landesliga 2022/2023


Spieltermine:

In der Landesliga gelten der Samstag und der Sonntag als Pflichttermin. Jene Vereine, die eine vom StFV genehmigte Flutlichtanlage besitzen, können Spiele am Freitag unter Flutlicht durchführen.

Pflichttermine sind in der Auslosung mit den Großbuchstaben PT gekennzeichnet.

Die Spiele der letzten beiden Runden müssen, wenn sie für den Auf- oder Abstieg noch Bedeutung haben, am Freitag, um 18.30 Uhr angepfiffen werden. Bei Absage wird am folgenden Sonntag um 17.00 Uhr gespielt.

Für alle Meisterschaftsspiele sind die in der Auslosung (Netzwerk) angeführten Beginnzeiten einzuhalten. Bei jeder Abweichung von diesen Terminen muss 14 Tage vor dem Spieltag, spätestens jedoch am ersten Werktag der Vorwoche, der neue Spieltermin im Netzwerk geändert werden. Sollten mehrere Einladungen für ein Spiel übermittelt werden, gilt die letzte zeitgerechte (14 Tage vorher) Änderung im Netzwerk als verbindlich. (Ausnahme ist eine Änderung durch den Ligareferenten).

 

Beginnzeiten:

Für Spiele, die am Sonn- oder Feiertag stattfinden, ist die früheste Beginnzeit für Vormittagsspiele 10.15 Uhr. Bei Flutlichtspielen gilt eine Beginnzeit zwischen 18:30 und 19:30 Uhr.

Für alle Nachtragsspiele gilt die Beginnzeit des folgenden Wochenendes. 

Weiters muss zwischen den Meisterschaftsspielen ein Abstand von 48 Stunden sein, wobei die Zeitspanne von Spielbeginn bis Spielbeginn zu berechnen ist.

 

Spielabsagen:

Bei einer angedachten Spielabsage vier bis 24 Stunden vor dem Spielbeginn sind vom Veranstalter der Klassenreferent und der Gegner zu verständigen. Falls der Klassenreferent nicht erreicht werden kann, ist der Stellvertreter zu verständigen. Wenn auch dieser nicht erreicht werden kann, ist ein Präsidiumsmitglied zu kontaktieren. 

Erst wenn beide Vereine und der Klassenreferent oder sein Vertreter einverstanden sind, kann das Spiel auf abgesagt gestellt werden. Die Verständigung des Schiedsrichters erfolgt dann automatisch und ist nicht mehr erforderlich. Wenn Bedenken gegen eine Absage bestehen, findet eine Kommissionierung des Platzes statt. Der, der die Kommissionierung durchführt, entscheidet dann vor Ort über eine Absage.

Kommissionsgebühr: € 10,00 zuzüglich € 0,37 je Straßenkilometer.

 

Nachtragstermine:

Jeweils der darauffolgende Dienstag.

Frühjahr: auch 10.04.2023 (Ostermontag) und 29.05.2023 (Pfingstmontag)

Der Ligareferent wird im Einzelfall ermächtigt, von dieser Verpflichtung abzugehen.

 

Wiederholungsspiele:

Ist der Gegner zum ersten Spiel bereits angereist und muss das Spiel aus technischen Gründen (höhere Gewalt, Unbenutzbarkeit des Spielplatzes) abgesagt oder abgebrochen werden, so kann der anreisende Verein die Fahrtkosten für die zweite Anreise zum Spielort beim Solidaritätsfonds

der Liga in Rechnung stellen. Vom Solidaritätsfonds werden 1,30 Euro pro Kilometer (kürzester Reiseweg laut Routenplaner ÖAMTC) vergütet.

 

Ungerechtfertigtes Nichtantreten:

Pönale für Gegner 730,00 Euro und Ordnungsstrafe durch StFV 2.000,- Euro

(§ 23 Meisterschaftregeln StFV)

 

Eintritt:

Für das Spieljahr 2022/2023 gilt ein Mindesteintrittspreis von € 10,-.

 

 

Freikarten:

Dem Gastverein stehen 25 Freikarten zu. Die drei Funktionärskarten sind dabei nicht inkludiert. 

 

Dressenwahl:

Der veranstaltende Verein das Recht, die von ihm in Fußball-Online hinterlegten Dressenfarben zu wählen (siehe Punkt 16. lit. g der StFV-Durchführungsbestimmungen / Meisterschaftsbewerbe). Er muss in diesem Fall dem Spielpartner, falls dieser Farben trägt, die zu Verwechslungen Anlass geben können, eine Garnitur Dressen kostenlos zur Verfügung stellen.

Bälle:

Die Gastmannschaft ist verpflichtet die Bälle zum Aufwärmen selbst mitzubringen.

Getränke:

Weiters sind dem Gastverein kostenlos drei Liter Mineralwasser und in der kalten Jahreszeit heißer Tee zur Verfügung zu stellen.

 

Kabine und Notebook:

Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kabine für den Gastverein eine Stunde vor dem Spielbeginn zur Verfügung steht. Weiters ist der Gastmannschaft bereits eine 3/4 Stunde vor Spielbeginn der Internetzugang für die Online-Eingabe des Spielberichtes, ausgefüllt vom Heimverein, zu ermöglichen.

 

Schiedsrichter:

Gebühren und Schiedsrichterpauschalen: Siehe Handbuch

Schirikollegium: Erreichbarkeit während der Meisterschaftssaison: 0676 88992600

 

Ordner:

Der veranstaltende Verein hat mit allen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass bei kritischen Situationen auch nach dem Spiel die anwesenden Ordner für die Sicherheit der Schiedsrichter und der Gäste bis zur Abfahrt sorgen und nicht vor oder sofort nach dem Schlusspfiff den Sportplatz verlassen.

 

Gelbe Karten mit Folgewirkung:

In der Meisterschaft 2022/2023 ist jeder Spieler nach 5 und in weiterer Folge nach 4 Gelben Karte für das nächstfolgende Meisterschaftsspiel gesperrt. Gelbe Karten, die Spieler in 1. oder 2. Kampfmannschaften erhalten haben, werden extra gewertet. Erhält ein Spieler die sogenannte Gelb-Rote Ampelkarte, oder rein Rote Karte, so ist er automatisch für das nächste Pflichtspiel der 1. oder 2 KM gesperrt. Die vorher ausgesprochene gelbe Karte zählt nicht. Die Verwarnungen werden im Online-Spielbericht vermerkt. Die Vereine haften über die richtige Führung der gelben Karten sowie der damit verbundenen Folgewirkung. Bei Spielern, welche im Winter zu einem LL-Verein wechseln, zählen die Gelben Karten, die er bei seiner vorigen Mannschaft erhalten hat, mit.

 

Auf- und Abstiegsregeln:

Der Meister der Landesliga steigt in die Regionalliga auf. Nach Ende der Saison 2022/2023 steigen aus der Landesliga unter Berücksichtigung der Absteiger aus der Regionalliga und der Aufsteiger aus den Oberligen so viele Vereine in ihre zuständige Oberliga ab, dass die Vereinszahl 16 erreicht wird. Die Landesliga spielt die Meisterschaft 2023/2024 mit 16 Vereinen.

 

Relegation:

Die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft, die im besten Fall Platz 13 in der Endtabelle erreicht, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen den bestplatzierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der Oberliga seiner Region.

Sollte die verbleibende schlechtestplatzierte Mannschaft der Landesliga zumindest Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht haben, wird die Relegation für dieses Jahr ausgesetzt.

Erreichbarkeit Klassenreferent Harald Fink:            0664 / 8487146

Erreichbarkeit Beisitzer Martin Salchenegger:          0676 / 88944 3456

Erreichbarkeit Hotline StFV während Pflichtspielen:          0676 / 889441003